Pflichtversicherungen
Die Pflichtversicherungen für Auszubildende
Gesetzlich vorgeschrieben sind die Rentenversicherung (GRV), die Krankenversicherung (GKV), die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Beginnt Ihr ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis, dann endet die kostenfreie Familienkrankenversicherung. Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen.
Für welche soll man sich entscheiden?
Und wenn Ihr bisher in einer Privaten Krankenversicherung abgesichert seit - wie gehts weiter?
Im Gesundheitsbereich ist die Debeka Gruppe (Debeka Krankenversicherung a.G. als Private Krankenversicherung und Debeka BKK als Betriebskrankenkasse) ein starker Partner.
Eure regionalen Ansprechpartner sind:
Ute Krause Jens Krause
Telefon: 03491 / 411 293 Telefon: 03491 / 411 293
Mobil: 0174 / 87 04 15 8 Mobil: 0176 / 41 41 99 41
mailto:ute.krause@debeka.de mailto:jens.krause@debeka.de